Heizkosten überprüfen und Sparmöglichkeiten entdecken

Der Winter kommt und wir müssen in diesem Jahr wirklich Energie sparen. Der Krieg in der Ukraine hat extreme Energiekostenerhöhungen zur Folge. Der Seniorenbeirat möchte helfen, die eignen Heizkosten zu überprüfen und Einsparpotential zu entdecken.

Vergleichen Sie auf der Seite "CO2online" Ihre Heizkosten.

Kündigung von Mobilfunkverträgen

Viele Verträge können einfach und bequem online abgeschlossen werden: vom Zeitschriften-Abo bis zu Mobilfunkverträgen. Wer aus dem Vertrag wieder raus möchte, hatte es hingegen nicht immer so leicht. Das hat sich seit dem 1. Juli geändert

Wenn ein Unternehmen über seine Webseite den Vertragsabschluss online anbietet, muss künftig auch die Möglichkeit bestehen, über die Webseite zu kündigen. Margret Esters, Leiterin der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Rheine, weist auf eine einfache Einrichtung hin: „Der Kündigungsbutton ist eine gute Lösung, um die Kündigung von Verträgen zu erleichtern.“ Wie der Kündigungsbutton funktioniert und wo er zum Einsatz kommt, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Für welche Verträge wird der Kündigungsbutton eingeführt?

Für sogenannte entgeltliche Dauerschuldverhältnisse. Das sind zum Beispiel Abos, Versicherungs- oder Unterrichtsverträge oder auch Streamingdienste. Verpflichtend wird der Kündigungsbutton dann, wenn Unternehmen den Vertragsabschluss über ihre Webseite gegenüber Verbrauchern anbieten. Dies gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 geschlossen wurden. Ausnahmen vom Kündigungsbutton sind Verträge, die nach gesetzlicher Vorgabe schriftlich gekündigt werden müssen. Auch Webseiten, die Verträge über Finanzdienstleistungen betreffen, sind von der Pflicht ausgenommen.

Wie sieht der Kündigungsbutton aus?

Für die Gestaltung des Kündigungsbuttons gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Es muss sich um eine deutlich gestaltete Schaltfläche handeln, die die Bezeichnung „Verträge hier kündigen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung beinhaltet. Diese muss zu einer Bestätigungsseite führen, auf der die Verbraucher konkrete Angaben zum Vertrag machen können, den sie kündigen möchten. Hier muss dann eine Bestätigungsschaltfläche mit dem Hinweis „jetzt kündigen“ oder einer genauso klaren Formulierung eingebaut werden. Beide Schaltflächen, die zur Kündigung und die zur Kündigungsbestätigung, müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Eine Anmeldung auf der Webseite darf dafür beispielsweise nicht erforderlich sein.

Ab wann gilt die Kündigung?

Bei jedem Vertrag gibt es Kündigungsfristen. Wurde kein Kündigungszeitpunkt angegeben, gilt die Kündigung im Zweifel immer zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Wer für die Kündigung den Kündigungsbutton nutzt, kann davon ausgehen, dass die Kündigung dem Unternehmen unmittelbar zugeht. Das Unternehmen muss den Eingang der Kündigung sofort auf elektronischem Weg in Textform bestätigen.

Kündigungen auf anderem Weg bleiben möglich

Wichtig: Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Verträge auch weiterhin über die gewohnten Wege, wie zum Beispiel per Mail oder Brief kündigen.

Der Kündigungsbutton bietet für bestimmte Verträge nur eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit und soll so das Kündigen erleichtern.

Weitere Informationen zur Vertragskündigung gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/13132.

Der SBR Lüdinghausen unterstützt die Nutzung digitaler Geräte durch Senioren*innen. Der Kauf eines Handys im Laden ist manchmal mit einigen "Fallstricken" versehen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Dülmen hin. Sie rät:

"Bedarf ermitteln und Preise vergleichen: Wie viele Minuten telefoniere ich? Wieviel Datenvolumen verbrauche ich pro Monat? Wer sein Smartphone überwiegend für E-Mails und Messengerdienste nutzt, benötigt zum Beispiel keine sechs Gigabyte Datenvolumen im Monat. Vertragsunterlagen prüfen: Auch, ob sich mündliche Zusagen exakt im Vertrag wiederfinden. Im Handyshop abgeschlossene Verträge können in der Regel nicht im Nachhinein widerrufen werden. Seit Dezember 2021 gibt es verbesserte Kündigungsbedingungen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können Verträge mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung eines Laufzeitvertrages um ein weiteres Jahr ist nicht mehr zulässig. Kontakt Verbraucherberatung Dülmen: 02594 - 84 068 01; www.verbraucher‑zentrale.nrw/duelmen

Bernhard Altenbockum
1. Vorsitzender
Tel 02591 3310
Mail: info@seniorenbeirat-lh.de

Seniorenbeirat
der Stadt Lüdinghausen

© Hans Witt

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