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Vollmachten, Vorsorge und Lebensende
Vollmachten, Vorsorge
Was geschieht, wenn man schwerst erkrankt und man seinen Willen nicht mehr
äußern kann? Wer soll dann Verantwortung übernehmen und die eigenen Ent-
scheidungen wirkungsvoll durchsetzen? Dazu dienen Pa�entenverfügung, Vor-
sorgevollmacht, Generalvollmacht und Vorsorgeverfügung. Natürlich gehört
auch das Testament dazu. Eine Beratung ist bei diesen Themen sinnvoll. Sinn-
voll ist es sicher auch, über die Beerdigung nachzudenken und zu Lebzeiten
Wünsche und Hilfen für die Hinterblieben zu formulieren.
Verfügungen und deshalb eigentlich keine extra Bank- © iffany@pixabay.com
Vollmachen vollmacht verlangen. Trotzdem
Bankvollmacht kommt das häufig vor. Deshalb sollte
man darüber mit seiner Bank spre-
Eine Bankvollmacht erlaubt einer Per-
chen.
son, einfache Bankgeschä�e für je-
mand anderen zu erledigen.
Manchmal kann eine zusätzliche Generalvollmacht
Bankvollmacht sinnvoll sein, auch Mit einer Generalvollmacht darf eine
wenn bereits eine notarielle General- bevollmäch�gte Person den Voll-
vollmacht vorliegt. Rechtlich notwen- machtgeber in allen rechtlichen und
dig ist sie jedoch nicht. Eine Bank darf persönlichen Angelegenheiten vertre-
ten. Das gilt sofort nach der Übergabe
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